Zum vorhabenbezogenen B-Plan XXIII-3-1 VE (Mega-Zoo und EDEKA-Neukauf)

Drs. 1833/VI

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob dem Investor Verluste entstehen, wenn der festgesetzte B-Plan XXIII-3 nicht geändert wird?

2. Wurden und werden dem Investor bereits Zusagen gemacht zur Genehmigung und Verwirklichung seines Vorhabens, bevor die BVV den vorhabenbezogenen B-Plan XXIII-3-1 VE beschließt?

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Entnimm Weiteres bitte der Datenschutzerklärung.

Fahrrad-Sternfahrt
Zum Grundstück Elsenstraße 9-1…