Drs. 1833/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob dem Investor Verluste entstehen, wenn der festgesetzte B-Plan XXIII-3 nicht geändert wird?
2. Wurden und werden dem Investor bereits Zusagen gemacht zur Genehmigung und Verwirklichung seines Vorhabens, bevor die BVV den vorhabenbezogenen B-Plan XXIII-3-1 VE beschließt?