Baumgutachten für Areal des Bebauungsplanes XXIII-3-2VE

Antrag – 0549/VII (15.10.2012)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, im Areal des eingeleiteten Bebauungsplanes XXIII-3-2VE für jeden einzelnen Baum, der unter die Baumschutzverordnung fällt, ein Baumgutachten erstellen zu lassen.

Begründung:

Der Baumbestand ist beachtlich und er muss erfasst werden, damit bei dem umfangreichen Bauvorhaben wertvolle Bäume erhalten werden und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen korrekt bestimmt und von der BVV auch kontrolliert werden können.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Entnimm Weiteres bitte der Datenschutzerklärung.

Hissen einer Regenbogenfahne z…
Kennzeichnung und Information …