Änderung des Entwurfs zur Geschäftsordnung

Antrag – 0001/VII-4 (27.10.2011)

Die BVV möge beschließen:

Die Geschäftsordnung verfährt nach den Grundsätzen der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Dazu wird im Entwurf der Geschäftsordnung in der Fassung vom 25. Oktober 2011 Nr. 1 der Präambel wie folgt geändert:

Zur sprachlichen Gleichbehandlung von Männern und Frauen gilt: Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen werden in weiblicher und männlicher Form verwendet.

Entsprechend wird diese Änderung im Entwurf der Geschäftsordnung in der Fassung vom 25. Oktober 2011 durchweg vollzogen.

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