Zur Empfehlung des Berliner Tierschutzbeauftragten – Anzeige wegen Fledermaustötungen in der Lappiner Straße im Februar 2010

Drs. 1848/VI

Ich frage das Bezirksamt:

Mit welcher Begründung hat der Berliner Tierschutzbeauftragte, Herr Lüdcke, dem Bezirksamt empfohlen, keine Anzeige bzgl. der o. g. Fledermaustötung zu machen (entgegen seiner Mail an das Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf vom 03.03.2010)?

Falls die Empfehlung des Berliner Tierschutzbeauftragten schriftlich erfolgte, bitten wir darum den Fraktionen dieses Schriftstück als Kopie zukommen zu lassen.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Entnimm Weiteres bitte der Datenschutzerklärung.

Zur CSD-Beflaggung
Zu Baumfällungen in der Otto-N…