Stellungnahmen zum B-Plan XXIII-3-1VE

Drs. 1969/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Stellungnahme und Auflagen der unteren Denkmalbehörde zum B-Plan XXIII-3-1VE und dem Bauvorhaben EDEKA/MEGA-ZOO schriftlich zur nächsten Sitzung der BVV vorzulegen.

Begründung:

Die Vorgaben und Auflagen der Denkmalbehörde sind eine Grundvoraussetzung für die Arbeit und die Entscheidungen im Gebiet dieses B-Planes. In dessen direkter Nachbarschaft liegen wertvolle denkmalgeschützte Gebäude (z.B. Kirche). Im Gebiet des B-Planes sind ebenfalls denkmalgeschützte Gebäude.

Begründung der Dringlichkeit:

Die Arbeiten an diesem B-Plan laufen seit Monaten, ohne dass die Denkmalbehörde einbezogen wurde.

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