Kosten für das Bebauungsplanverfahren Elsensee darstellen

Drs. 1801/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die bisher im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens XXIII-34 Elsensee entstandenen Kosten sowie die sich durch die Fortführung ergebenden Kosten schriftlich, vollständig und übersichtlich gegliedert der BVV bis zu ihrer Sitzung im Juni 2010 darzustellen.

Begründung:

Die Kenntnis über die entstandenen und entstehenden Kosten sollte in die aktuelle Diskussion zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens zeitnah einfließen.

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