Energiebeauftragte für den Bezirk

Drs. 702/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenhang mit der Errichtung der Service-Einheit Immobilienmanagement zu prüfen, ob eine Mitarbeiterin als Energiebeauftragte des Bezirkes eingesetzt werden kann oder andernfalls einen Verteilungs- und Maßnahmeplan vorzulegen, in dem dargestellt wird wie die Funktion und die Aufgaben der Energiebeauftragten im Bezirk ausgeführt und erfüllt werden.

Begründung:

Energie- und Kosteneinsparungen sind wichtige Verpflichtungen des Bezirks. Der Einsatz einer Energiebeauftragten hat in anderen Bezirken seit Jahren zu erheblichen Einsparungen und zu einer guten Umwelt-. Energie- und Finanzpolitik geführt. Im Zusammenhang mit den grundlegenden Strukturveränderungen bezüglich Service-Einheit Immobilien, BIM usw.sehen wir großen Handlungsbedarf, auch den Einsatz einer Energiebeauftragten in Erwägung zu ziehen.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Entnimm Weiteres bitte der Datenschutzerklärung.

Einrichtung einer Energiewirts…
Zahlung an Energiesparpartner …