Prallschutz und Sportunterricht in der Mozart-Grundschule

Drs. 052/VI

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.                  Mit welcher Begründung ordnet das Bezirksamt die notwendigen Reparaturen und Sicherungsmaßnahmen in der Sporthalle der Mozart-Grundschule nicht unter  “Unvorhergesehenes zur Störungs- und Havariebeseitigung”
(s. Beantwortung der DS 0001/VI) ein?

 

2.                  Welche Mittel stehen aus dem Titel “Unvorhergesehenes …” für 2006  z. Z. noch zur Verfügung?

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