Schulstationen

Drs. 1353/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass ausreichend Mittel bereitgestellt werden, um an jeder Schule eine Schulstation mit mindestens 1,5 Stellen (Sozialarbeiterinnen/ Erzieherinnen) und Sachmitteln einzurichten.

Die Zuständigkeit für die Auswahl der freien Träger soll beim Jugendamt im Einvernehmen mit der Schule liegen.

Schulen, die am INKA-Projekt teilnehmen, sollen bevorzugt behandelt werden.

Begründung:

Schule ist nicht nur ein Ort für intellektuelle Bildung, sondern ein Ort, in dem junge Menschen einen großen Teil ihrer Lebenszeit verbringen und soziales Lernen stattfindet. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule halten wir fachlich für notwendig, um Angebote zu Prävention, Konfliktlösungen und Freizeitgestaltung zu verbessern.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Entnimm Weiteres bitte der Datenschutzerklärung.

Nachmeldung zum Entwicklungspl…
Polizeibericht bzgl. rechtsext…