Veröffentlichen von E-Mail-Adressen der BA-Mitglieder

Drs. 823/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Bezirkshomepage eine persönliche Mailadresse der Bezirksamtsmitglieder klar und deutlich zu veröffentlichen (auf der persönlichen Startseite der jeweiligen Bezirksamtsmitglieder).

Begründung:

Einzelne Bezirksamtsmitglieder haben nur eine Mailadresse der Sekretärin/Referentin zwecks Kontaktaufnahme mit ihnen veröffentlicht, die auch nicht leicht ersichtlich ist. Manche Bezirksamtsmitglieder haben nur eine zentrale Mailadresse veröffentlicht.

Diese Angaben wirken unpersönlich und nicht bürgernah.

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