Drs. 823/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Bezirkshomepage eine persönliche Mailadresse der Bezirksamtsmitglieder klar und deutlich zu veröffentlichen (auf der persönlichen Startseite der jeweiligen Bezirksamtsmitglieder).
Begründung:
Einzelne Bezirksamtsmitglieder haben nur eine Mailadresse der Sekretärin/Referentin zwecks Kontaktaufnahme mit ihnen veröffentlicht, die auch nicht leicht ersichtlich ist. Manche Bezirksamtsmitglieder haben nur eine zentrale Mailadresse veröffentlicht.
Diese Angaben wirken unpersönlich und nicht bürgernah.