Vorfahrtsregelung Biesdorf Weißenhöher Straße/Arno-Philippsthal-Straße

Antrag – 1374/VII (18.03.2014)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Beschilderung zur Vorfahrtsgewährung an der Weißenhöher Straße/Ecke Arno-Philippsthal-Straße zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.

Begründung:

Es könnte der Eindruck entstehen, dass an dieser Stelle die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt.

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