Zu Mäharbeiten an Grünflächen und entlang der Wuhle u.a. Gewässern

0305/VII

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Wie sind die Festlegungen für Mäharbeiten an größeren Grünflächen (z. B. Schmetterlingswiesen?) (Häufigkeit pro Jahr, Ausmaß, Brachflächen)?

2. Wie sind die Festlegungen und die Gepflogenheiten bei Mäharbeiten an Uferflächen (z. B. Wuhle) (Häufigkeit, eine Seite pro Jahr …)?

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Entnimm Weiteres bitte der Datenschutzerklärung.

Zur Entsorgung von Hundekot
Zum Energiebeauftragten