Wernersee

Antrag – 1956/VI (18.10.2010)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass der Wernersee (Wernerbad) in die bezirkliche Liste der Gewässer 2. Ordnung eingetragen wird unabhängig von der zukünftigen Nutzung und der Eigentümerschaft.

Begründung:

Der Wernersee ist ein natürlicher Quellsee (auf alten Karten als Karnstädter See bezeichnet) und ist reich an Amphibien. Er muss somit einen Schutzstatus und eine Anerkennung als Gewässer erhalten, d.h. rechtlich gesichert werden. Auf der bezirklichen Liste erscheint er bisher nicht.

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