KA 103/VI
Ich frage das Bezirksamt:
- Gibt es im Bezirk Marzahn-Hellersdorf einen Denkmal(bei)rat o.ä.?
- Wenn ja, wer ist Mitglied in dem Gremium?
- Wenn nein, gibt es andere Verfahren, wie das Bezirksamt mit Streitfällen im Bereich Denkmalsachutz umgeht?
- Gibt es im Bezirk Marzahn-Hellersdorf einen Denkmal(bei)rat o.ä.?
Nein.
- Wenn ja, wer ist Mitglied in dem Gremium?
Entfällt.
- Wenn nein, gibt es andere Verfahren, wie das Bezirksamt mit Streitfällen im Bereich Denkmalschutz umgeht?
Auch im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gelten die gesetzlichen Regelungen, nach denen zu handeln ist:
a) Die unteren Denkmalschutzbehörden (Bezirksämter) entscheiden im Einvernehmen mit der Denkmal-
fachbehörde (Landesdenkmalamt Berlin). Kommt kein Einvernehmen zustande, so trifft die oberste
Denkmalschutzbehörde (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) die Entscheidung, im Einzelnen siehe
hierzu § 6 des Denkmalschutzgesetzes Berlin – DSchG Bln.b) Ist ein/e Antragsteller/-in / Bauherr/-in mit einem denkmalrechtlichen Bescheid der Unteren Denkmal
schutzbehörde, die hier Teil des Amtes für Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz ist, nicht
einverstanden, kann er/sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ist er/sie auch mit der Entschei
dung der Widerspruchsbehörde nicht einverstanden, bleibt die Möglichkeit der Klage vor dem Verwal
tungsgericht Berlin.
Norbert Lüdtke